Zum 12.05.2018 ist eine Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte in Kraft getreten (weitere Infos auf der Seite des GBA).
Nach einer Entscheidung des BSG aus 2016 hat der GBA geprüft, ob für die gesonderte fachärztliche Versorgung Anpassungen erforderlich seien. Die Änderung der Planungsbereiche hat der GBA verneint, weil es dann noch mehr zu Ungleichverteilungen komme. Zugleich hat er die Verhältniszahlen geändert, so dass es jetzt eine noch stärkere Überversorgung (jedenfalls rein rechnerisch) geben wird.