Die Bundesregierung hat am 10.0.2018 den Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen (BR-Drs. 375/18; Vorgangsablauf).
Neben einer Entlastung der Versicherten sollen verschiedene Beitragsregelungen geändert werden. Auch sollen Beitragsschulden aus ungeklärten Mitgliedschaftsverhältnissen gestrichen werden.
Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor.