Änderungen im Krankenhausbereich zum 1.1.2019 | Möller und Partner

Zum 01.01.2019 ist das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) in Kraft getreten (v. 11.1202018, BGBl. I S. 2394). Es enthält umfangreiche Vorgaben, um den Pflegebereich im Krankenhaus zu stärken. So sind verschiedene Regelungen zur Mindestbesetzung von Abteilungen vorgesehen. Außerdem sollen zukünftig die Kosten für Pflegepersonal gesondert berechnet und vergütet werden.

Daneben sieht das Gesetz neue Verjährungsregelungen für Vergütungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen vor. Die Rechtsprechung des BSG zur Fallzusammenführung aus Wirtschaftlichkeitsgründen soll aufgehoben werden (§ 8 Abs. 5 KHEntgG). Außerdem erhält das DIMDI die Möglichkeit, Unklarheiten in den Definitionen der OPS auch rückwirkend zu korrigieren; hiervon wurde bereits bei den OPS 8-550 und 8-981 Gebrauch gemacht.