Arztnummern für Krankenhausärzte | Möller und Partner

Entsprechend § 293 SGB V erhalten nicht nur alle im vertragsärztlichen Bereich tätigen Ärzte eine „lebenslange Arztnummer“ (LANR), sondern in Zukunft auch alle Ärzte, die an Krankenhäusern tätig sind.

Die dafür notwendigen Vereinbarungen wurden jetzt geschlossen. Hieraus ergibt sich, wie die Nummern vergeben werden und wer für die Vergabe zuständig ist. Die Vereinbarungen sind auf der Homepage der DKG abrufbar.