Entwurf des Implantateregistergesetzes beschlossen | Möller und Partner

Das Bundeskabinett hat am 03.04.2019 den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen (PM des BMG).

Ziel des Registers ist es, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern. Durch die wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten, wie zum Beispiel die Lebensdauer von Implantaten im Körper, können Rückschlüsse auf die Qualität der Implantate und die Qualität der implantierenden Einrichtungen gezogen werden.

Alle Einrichtungen, die entsprechende Medizinprodukte einsetzen, haben dies einem zentralen Register zu melden. Damit sollen Patienten in Problemfällen besser informiert werden können. Als erste Produktgruppen sollen ab 2021 Brustimplantate sowie Hüft- und Endoprothesen erfasst werden.