Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. | Möller und Partner

Am 14.03.2019 hat der Bundestag das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) beschlossen (BT-Drs. 19/8351; Pressemitteilung). Gegenüber den ersten Entwürfen (siehe ältere Beiträge) gab es einige substantielle Änderungen mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf die vertragsärztliche Versorgung.

Der Bundesrat hat am 12.04.2019 dem Entwurf zugestimmt (BR-Drs. 128/19, 128/19(B)).

Das Gesetz wurde am 10.05.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I. S. 646) und ist am 11.05.2019 in Kraft getreten.