Als Reaktion auf die anhaltenden Prozesswellen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen will das Bundesministerium für Gesundheit den MDK reformieren und die Regelungen für Abrechnungsprüfungen verändern (Referentenentwurf v. 06.05.2019; Pressemitteilung).
Der MDK soll unabhängiger von den Krankenkassen werden und nur noch „Medizinischer Dienst“ genannt werden.
Nunmehr sollen Strukturprüfungen ermöglicht werden, d.h. es wird im vorhinein verbindlich überprüft, ob ein Krankenhaus die Strukturanforderungen der OPS einhält.
Die Zahl der Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus soll begrenzt werden: Zunächst auf 10%, anschließend in Abhängigkeit von den festgestellten Fehlerquoten. Bei größeren Fehlerquoten muss ein Krankenhaus darüber hinaus Abschläge hinnehmen.
Das Aufrechnungsverbot, welches im Moment nur in einigen Landesverträgen besteht, soll verallgemeinert werden.