Impfpflicht gegen Masern geplant | Möller und Partner

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 06.05.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention vorgelegt.

Danach soll bei Kindern, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, Betreuern in diesen Einrichtungen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen die Impfung gegen Masern verpflichtend werden. Personen ohne Impfung können von der Einrichtung ausgeschlossen werden, bzw. ihnen kann die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagt werden. Verstöße gegen die Impfpflicht oder die Kontroll- und Meldepflichten können mit Bußgeldern geahndet werden.