Stärkung der Assistenzberufe – ATA und OTA | Möller und Partner

Die Bundesregierung hat am 09.08.2019  den Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 357/19; Beratungsablauf).

Ziel des Gesetzes ist:

Mit den vorliegenden Regelungen wird die Attraktivität der Berufsbilder der Anästhesie-technischen und der Operationstechnischen Assistenz gesteigert und ihre Stellung inner-halb der Gruppe der Gesundheitsberufe gestärkt. Dies soll bei den Berufsangehörigen die Entwicklung eines ausgeprägten beruflichen Selbstverständnisses ebenso fördern wie die selbstbewusste Positionierung neben anderen Gesundheitsfachberufen.

Mit dieser Aufwertung soll der derzeitige Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in diesen beiden Berufen gemildert werden.