Aktuelle Änderungen im Gesundheitswesen | Möller und Partner

Die Aktivitäten des Gesetzgebers in den letzten Monaten haben zu umfangreichen Änderungen im Gesundheitswesen geführt.

 

Durch das MDK-Reformgesetz (v. 14.12.2019, BGBl. I S. 2789) sind die Regelungen zur Abrechnungsprüfung im Krankenhaus im erheblichen Maße umstrukturiert worden (siehe auch Makoski, GuP 2019, 216).

Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) (v. 6.5.2019, BGBl. I. S. 646) sind u.a. Regelungen in der Bedarfsplanung und im vertragsärztlichen Bereich geändert worden (siehe auch Meschke/Netzer-Nawrocki, GesR 2019, 409).

Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) (v. 9.12.2019, BGBl. I. S. 2562) soll den technischen Fortschritt im Gesundheitswesen beschleunigen, u.a. durch die Vergütung von Gesundheits-Apps durch Krankenkassen und verbesserte Möglichkeiten der Telemedizin.

Neu eingeführt wurden die Berufsbilder der Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und der Operationstechnischen Assistenten (OTA) (Gesetz v. 14.12.2019, BGBl. I. S. 2768). Dies soll zu einer Entlastung des ärztlichen Berufs beitragen. Neu geregelt werden auch die Hebammenausbildung (Bundesrat v. 20.12.2019, siehe Vorgangsablauf), die Ausbildung von Psychotherapeuten (Gesetz vom 15.11.2019, BGBl. I S. 1604) und von Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) (Bundesrat v. 20.12.2019, siehe Vorgangsablauf).

Bereits beschlossen ist das Masernschutzgesetz (Bundesrat v. 20.12.2019, siehe Vorgangsablauf). Für alle Kindergartenkinder und Schulkinder ist die Masernimpfung verpflichtend, ebenso für alle Mitarbeiter in Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens (so auch Krankenhäuser und Arztpraxen).

Durch das Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) (v. 12.12.2019, BGBl. I. S.  2494) soll die Nachverfolgbarkeit von Implantaten verbessert werden, damit bei Problemen eine schnellere Reaktion erfolgen kann.

Daneben gab es eine Vielzahl von weiteren Neuregelungen, die teilweise das Beitragsrecht, die Binnenorganisation der Krankenkassen oder Einzelbereiche der ärztlichen Berufsausübung betrafen.