Der Bundestag hat am 14.05.2020 das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) beschlossen (BT-Drs. 19/18966, BT-Drs. 19/19204; Vorgangsablauf). Der Bundesrat hatdem Gesetz am 15.05.2020 zugestimmt (BR-Drs. 245/20, BR-Drs. 245/20(B)).
Bestandteil des Gesetzespakets ist die Möglichkeit für Arbeits- und Sozialgerichte, Verhandlungen während einer pandemischen Lage auch per Videokonferenz durchzuführen. Dazu können die ehrenamtlichen Richter und/oder die Parteien über Fernkommunikationsmittel eingebunden werden.
BAG und BSG können darüber hinaus auch gegen den Willen der Parteien ohne mündliche Verhandlung entscheiden.