Prof. Dr. Karl-Heinz Möller wurde 1953 in Hemer/Westfalen geboren. Seit 1983 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist zugleich Fachanwalt für Medizinrecht, Mediator und seit 1.1.2021 als angestellter Rechtsanwalt tätig.
Herr Prof. Dr. Möller ist grundsätzlich im gesamten Medizinrecht tätig. Seine Schwerpunkte liegen
- im ärztlichen Gesellschafts- und Vertragsrecht,
- bei der Gründung und Betreuung medizinischer Versorgungszentren,
- der Gestaltung von Kooperationen zwischen Ärzten und Krankenhäusern sowie
- dem Arztstrafrecht.
Herr Prof. Dr. Möller verfügt zudem über langjährige Erfahrungen
- bei der Beratung von Selbstverwaltungskörperschaften
- von ärztlichen Berufsverbänden sowie
- bei Schiedsverfahren und der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Darüber blickt Herr Prof. Dr. Möller auf eine jahrzehntelange Dozententätigkeit zurück. Aufgrund seiner umfangreichen universitären Lehrtätigkeit hat ihn die Heinrich-Heine-Universität 2017 zum Honorarprofessor ernannt. Herr Prof. Dr. Möller hat zahlreiche Aufsätze und Buchbeiträge zu medizinrechtlichen Fragen veröffentlicht.