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Unser ausschließlicher Tätigkeitsbereich ist das Medizinrecht. Hierzu gehören im wesentlichen

- das (Vertrags-)Arztrecht
- das (Vertrags-)Zahnarztrecht
- das Krankenhausrecht.


Wir beraten und vertreten demgemäß in allen mit dem Gesundheitswesen in Zusammenhang stehenden Fragen insbesondere des Gesellschaftsrechts, Sozialrechts, Verwaltungsrechts und Haftungsrechts (s. Leistungen).

Unsere Mandanten sind Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Apotheker, ärztliche Berufsverbände, Praxisnetze und Arbeitsgruppen, Träger von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und Privatkliniken, Haftpflichtversicherungs-, Pharma- und sonstige im Gesundheitswesen tätige Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften aus dem gesamten Bundesgebiet.

Im Bereich des Medizinrechts halten wir regelmäßig Vorträge und publizieren in der juristischen Fachliteratur sowie ärztlichen und zahnärztlichen Standespresse.

Die Kanzlei ist Herausgeberin des Juris PraxisReports Medizinrecht.

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