Dirk Niggehoff | Möller und Partner

Dirk Niggehoff

Dirk Niggehoff

Dirk Niggehoff, Jahrgang 1963, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Münster.  Parallel zum Referendariat betreute er an der Fernuniversität Hagen ein Kooperationsprojekt mit der Deutschen AnwaltAkademie zum anwaltlichen Berufs-, Vergütungs- und Haftungsrecht. Zwischen 1994 und 1998 war er zunächst Justitiar einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt tätig, und zusätzlich ist er seit 2005 Fachanwalt für Medizinrecht.

Dirk Niggehoff ist grundsätzlich im gesamten Medizinrecht tätig. Schwerpunkte sind

  • das Vertragsarztrecht,
  • der Kauf/Verkauf von Arztpraxen,
  • das ärztliche und zahnärztliche Gesellschafts- und Vertragsrecht,
  • zulassungsrechtliche Verfahren und Vergütungsfragen im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich
  • Vergütungsfragen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen
  • die Beratung einzelner, ärztlicher Berufsverbände.

Besondere Erfahrungen hat er

  • bei der Betreuung von Praxisabgaben und -übernahmen
  • in allen zulassungsrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. bei Sonderbedarfszulassungen oder  Ermächtigungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen
  • in Verfahren der Plausibilitätsprüfung und bei Vergütungsstreitigkeiten mit Kassenärztlichen Vereinigungen
  • bei Gesamtvergütungsstreitigkeiten mit Krankenkassen (z.B. Schiedsverfahren).

Dirk Niggehoff ist Lehrbeauftragter im LL.M.-Studiengang „Medizinrecht“ des Instituts für Rechtsfragen der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für den Bereich „Zahnärztliches Berufsrecht“ sowie Lehrbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Schwerpunktmodul Medizinrecht für den Bereich „Vertragsarztrecht“. Daneben referiert er regelmäßig seit vielen Jahren bei der Deutschen AnwaltAkademie in den Bereichen ärztliches Berufsrecht, Vertragsarztrecht und Zahnarztrecht.

Dirk Niggehoff ist verantwortlicher Mitherausgeber des „jurisPraxisreports Medizinrecht“.

Er ist zugleich externer Justitiar einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie Mitglied in einem Landesausschuss und in Landesschiedsämtern in der ambulanten Versorgung.

deutscheranwaltverein

Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement, Deutscher Anwaltverein

Medizinrechtliches Forum e.V.

Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V.

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Veröffentlichungen ansehen

FAKTEN

  • Schwerpunkt im Vertragsarztrecht (früher Kassenarztrecht) einschließlich Honorar (Abrechnungs-)fragen und im (Vertrags)Zahnarztrecht
  • Seit 1998 als Rechtsanwalt tätig
  • Lehrbeauftragter im LL.M.-Studiengang „Medizinrecht“ der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für den Bereich zahnärztliches Berufsrecht
  • Seit 2005 Fachanwalt für Medizinrecht

„Man sieht sich immer zweimal.“

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FOCUS SPEZIAL 2019

„Deutschlands Top-Anwälte“

WirtschaftsWoche Top-Kanzlei

für Medizinrecht

JUVE-Handbuch
„Wirtschaftskanzleien 2017/2018

Ausgewiesener Berater