Auf einen Blick
- fundierte Kenntnisse des ärztlichen und zahnärztlichen Standesrechts
- Vertragsgestaltung von Kooperationen zwischen (Zahn-)Ärzten untereinander sowie zwischen (Zahn-)Ärzten und anderen Kooperationspartnern
- Beratung zu Pflichten gegenüber Patienten, zur Berufsausübung und beruflichen Werbung
Das Berufsrecht für Ärzte und Zahnärzte ist bei der täglichen Ausübung Ihres Berufes von großer Bedeutung.
In dem Berufsrecht bündeln sich zahlreiche rechtliche Regelungen, die in Zusammenhang mit Ihrer täglichen Berufsausübung stehen.
Das (zahn-)ärztliche Berufsrecht und die mit ihm verbundenen Bestimmungen sind komplex und vielschichtig. Es enthält sowohl die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der Berufsausübung als auch spezielle, auf die Besonderheiten des Gesundheitswesens zugeschnittene Regelungen.
Neben den jeweiligen Berufsordnungen spielen u.a. das Sozialgesetzbuch V, das Gesellschafsrecht der Heilberufe, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Recht der Werbung im Gesundheitswesen und die (zahn-)ärztliche Schweigepflicht eine große Rolle.
Ärztliche Pflichten – Was gilt für Ärzte und Zahnärzte?
Im Rahmen Ihrer Berufsausübung müssen Sie als Ärzte und Zahnärzte viele unterschiedliche Pflichten erfüllen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten dieser Pflichten.
Die Sorgfaltspflicht
Für Ärzte und Zahnärzte gilt die Pflicht, bei der Ausübung ihres Berufs stets mit der gebotenen Sorgfalt vorzugehen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Betreuung, die Behandlung und die Diagnose der Patienten dem für Sie konkret geltenden Facharztstandard genügen muss.
Die Aufklärungspflicht
Mit der Aufklärungspflicht geht einher, dass Ärzte und Zahnärzte ihre Patienten über eventuelle Nebenwirkungen, Risiken, alternative Behandlungsmöglichkeiten und die reellen Erfolgsaussichten umfassend aufklären müssen. Mit der Aufklärungspflicht wird die Selbstbestimmung des Patienten geschützt.
Die Dokumentationspflicht
Die Pflicht von Ärzten und Zahnärzten, eine ordnungsgemäße Dokumentation über sämtliche Untersuchungen und Behandlungen anzufertigen, wird als Dokumentationspflicht bezeichnet. Durch diese wird sichergestellt, dass die durchgeführten medizinischen Maßnahmen zu jeder Zeit lückenlos nachzuvollziehen sind.
Ihre Experten
Unsere Experten rund um das Thema Berufsrecht stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Die Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht, die auch als ärztliche Schweigepflicht bezeichnet wird, zählt zu den zentralen rechtlichen und ethischen Grundlagen des Berufsstandes von Ärzten und Zahnärzten. Alle Informationen, die Ärzten und Zahnärzten im Rahmen ihrer Berufsausübung über ihre Patienten anvertraut oder bekannt werden, müssen mit Stillschweigen behandelt werden, auch über den Tod des Patienten hinaus.
Die Versicherungsspflicht
Zahnärzte müssen eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, die im Fall des behandlungsfehlerhaften Verhaltens greift und immaterielle und materielle Schäden abdeckt.
Die Fortbildungspflicht
Damit Ärzte und Zahnärzte für ihre Patienten jederzeit eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen können, besteht für sie die Pflicht, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Damit wird gewährleistet, dass die fachliche Kompetenz stets dem aktuellen Stand entspricht.
Die genannten Pflichten bilden die Grundlage des ärztlichen Berufsrechts. Sie zielen darauf ab, die Patienten und ihre Interessen umfassend zu schützen. Daneben stellen sie die Qualität und die Integrität des Gesundheitswesens in Deutschland sicher.
Mit welchen berufsrechtlichen Verboten und Verstößen werden Ärzte und Zahnärzte in ihrer Berufsausübung konfrontiert?
Das ärztliche Berufsrecht sieht nicht nur vielfältige Pflichten für Ärzte und Zahnärzte vor. Aus ihm ergeben sich auch klare Verbote. Werden diese missachtet, müssen Behandler mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Wir möchten Ihnen einige Verbote und potentielle Verstöße darstellen.
Verletzung der Aufklärungspflicht
Versäumen Sie es als Arzt oder Zahnarzt, einen Patienten über die potentiellen Risiken, Nebenwirkungen und etwaige echte alternative Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären, verstoßen Sie damit gegen die Vorschriften Ihrer Berufsordnung und des BGB und verletzen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Verwirklicht sich ein Risiko, über das Sie nicht aufgeklärt haben, haften Sie dem Patienten auf Schadensersatz.
Verletzung der Schweigepflicht
Ohne, dass Ihr Patient seine explizite Einwilligung dazu gibt oder dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet bzw. berechtigt sind, dürfen sie keinerlei Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Behandlungsverhältnis bekannt geworden sind, weitergeben. Schon allein die Tatsache, dass ein Patient sich in Behandlung eines Arztes befindet, stellt ein solches „Geheimnis“ dar. Der Verstoß gegen den Schweigepflicht kann zivil-,straf-, berufs- und datenschutzrechtliche Konsequenzen für Sie haben.
Fehler bei der Dokumentation
Dokumentieren Sie eine Behandlung fehlerhaft oder nicht ausreichend, verstoßen Sie damit sowohl gegen das Berufsrecht als auch das BGB. Zusammengefasst gilt: Was dokumentationspflichtig ist, aber nicht dokumentiert wurde, gilt als nicht durchgeführt. Durch eine mangelnde Dokumentation wird die Beweisführung erschwert, falls es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt.
Versäumnis der Fortbildung
Für Sie gilt als Arzt oder Zahnarzt die Fortbildungspflicht. Durch diese wird sichergestellt, dass Ihre Fachkompetenz stets dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Verstoßen Sie gegen diese Pflicht, müssen Sie mit berufs- und vertrags(zahn)ärztlichen Konsequenzen rechnen. Daneben kann durch die mangelnde Fortbildung die Qualität Ihrer Patientenversorgung beeinträchtigt werden.
Bei allen möglichen Verstößen gegen das (zahn-)ärztliche Berufsrecht entscheiden der Schweregrad und der konkrete Sachverhalt über die Intensität der Sanktion. Unabhängig davon, um welchen Verstoß es sich handeln mag ‒ wir von Möller und Partner unterstützen Sie qualifiziert und umfassend.
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Werfen Sie im Folgenden einen Blick auf die Vorteile, die sich für Sie durch eine Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei ergeben.
Fachlich versierte Vertretung – auch vor Gericht
Unser fundiertes Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung im Berufsrecht für Ärzte und Zahnärzte sowie dem Medizinrecht im Allgemeinen erlauben es uns, Ihnen kompetent zur Seite zu stehen. Wir setzen uns für Ihre Rechte entschlossen ein und vertreten diese nach außen, ob vor dem Berufsgericht oder den Zivilgerichten.
Außergerichtliche Einigungen und Verhandlungen
Wir von Möller und Partner wissen, dass Sie bei Problemen im Zusammenhang mit dem Berufsrecht für Ärzte und Zahnärzte schnelle und kosteneffiziente Lösungen wollen. Daher streben wir stets nach außergerichtlichen Einigungen und Verhandlungen, sofern dadurch Ihre Interessen adäquat gewahrt werden. Dadurch können wir unseren Mandanten langwierige, belastende und kostenintensive Prozesse ersparen.
Maßgeschneiderte und fundierte Beratung
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Repräsentativer Standort in Düsseldorf – im Herzen NRWs
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Seien Sie versichert, dass wir uns zu jeder Zeit entschlossen und kompetent für Ihre Interessen einsetzen. Unser umfangreiches Fachwissen und unser großer Erfahrungsschatz sind Ihr Vorteil, um sich in jeder Situation die bestmögliche rechtliche Unterstützung verlassen zu können.
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FAQ – Antworten auf Ihre Fragen rund um das Berufsrecht für Ärzte und Zahnärzte
Unter dem Begriff des ärztlichen Berufsrechts werden sämtliche rechtlichen Regelungen und Vorgaben zusammengefasst, die bei der Ausübung des Arztberufes von Bedeutung sind.
Das ärztliche Berufsrecht umfasst damit eine Vielzahl an Vorschriften, die sich aus spezifischen Regeln für das Gesundheitswesen und allgemeinen Rechtsgrundlagen zusammensetzen. Unter anderem werden im ärztlichen Berufsrecht die spezifischen Pflichten und Rechte von Ärzten und Zahnärzten festgelegt, wie zum Beispiel die Schweigepflicht, die ärztliche Sorgfaltspflicht oder die ärztliche Aufklärungspflicht.
Allgemein umfasst das Berufsrecht die Regelungen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder eines Berufsstandes. Festgelegt werden dabei die Rechte und Pflichten derjenigen, die dem jeweiligen Berufsstand angehören. Zudem werden ethische Standards definiert und unterschiedliche Aspekte der Ausübung des Berufs geregelt, etwa im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen und die nötigen Qualifikationen.
Ja, die Berufsordnung der Ärzte sieht ausdrücklich eine Regelung zur ärztlichen Schweigepflicht vor. Gemäß § 9 der Berufsordnung der Nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte für Ärzte beziehungsweise der Musterberufsordnung für Ärzte besteht die Pflicht, dass Ärzte über sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt oder anvertraut werden, Stillschweigen bewahren müssen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt dabei nicht nur während der ärztlichen Tätigkeit, sondern auch über diese hinaus. Sie betrifft sämtliche beruflichen und persönlichen Angelegenheiten des Patienten. Die ärztliche Schweigepflicht stellt eine der wichtigsten rechtlichen und ethischen Pflichten im ärztlichen Berufsrecht dar.
Die Musterberufsordnung für Ärzte besteht aus vielen rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben, welche die Berufsausübung von Ärzten regeln. Zu den wichtigsten Inhalten der Musterberufsordnung für Ärzte gehören die Berufspflichten, wie die Schweigepflicht, die Regelungen zur ärztlichen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die Vorgaben zu Berufsausübungsgemeinschaften und die Bestimmungen zu der Berufsausübung im Team. Zudem lassen sich der Musterberufsordnung die Regeln hinsichtlich der Berufshaftung entnehmen. Die meisten dieser Regelungen sind auch weitestgehend wortgleich in den Berufsordnungen der jeweiligen Ärztekammern eines Bundeslandes enthalten.