Strafrecht | Möller und Partner

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Strafrecht

Auf einen Blick

  • Betreuung bei Ermittlungsverfahren wegen Behandlungsfehlern
  • Betreuung bei Ermittlungsverfahren wegen Falschabrechnung oder Korruption
  • Vermeidung einer existenzgefährdenden Hauptverhandlung

In Ermittlungs- und Strafverfahren vertreten wir ausschließlich Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. In diesem Bereich dauern Ermittlungsverfahren oft mehrere Jahre. Das belastet die Betroffenen. Deshalb sind hier klare Worte von uns erforderlich.

Die Verfahren selbst lassen sich in zwei Arten unterteilen:

  1. Es gibt die klassischen Ermittlungsverfahrenwegen Behandlungsfehlern. Das sind oft Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung. Immer ist der zugrundeliegende medizinische Sachverhalt genau aufzuarbeiten. Eine durchdachte Beauftragung privater Sachverständigengutachten kann hilfreich sein. Auf der rechtlichen Ebene arbeiten wir für Sie mit dem rechtlichen Instrumentarium.
  2. Während der vergangenen Jahre gibt es immer mehr Ermittlungsverfahren wegen Falschabrechnungoder Korruption im Gesundheitswesen. Sie als Beschuldigter müssen dabei mit unserer Hilfe detailliert Sachverhalte analysieren. Dabei legen wir besonderen Wert auf die exakte Beantwortung gebührenrechtlicher Streitfragen. Umfassende Kooperation mit Ermittlungsbehörden macht es oft möglich, öffentlichkeitswirksame Ermittlungsschritte wie z. B. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen zu vermeiden.

Unser Ziel ist es, Hauptverhandlungen vor den Strafgerichten zu vermeiden. Die damit verbundene Prangerwirkung kann für den Betroffenen – ob schuldig oder unschuldig – verheerende Konsequenzen haben. Dies kann bis hin zur Existenzvernichtung gehen.

Bei sämtlichen Verfahrensschritten kann es zu Verflechtungen kommen. Und zwar mit:

  • zivilrechtlichen Haftungsverfahren
  • berufsrechtlichen Maßnahmen/ Verfahren
  • Maßnahmen/ Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
  • approbationsrechtlichen Folgen

Leistungsspektrum im Medizinstrafrecht:

  • Betreuung bei Ermittlungsverfahren
  • Vermeidung einer existenzgefährdenden Hauptverhandlung
  • Strafrechtliche Vertretung in der Hauptverhandlung

Ihre Experten

Unsere Experten rund um das Thema Strafrecht stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Fallbeispiele zum Thema Strafrecht

Ein Patient verstirbt nach einem Eingriff im Krankenhaus. Die Angehörigen befürchten ein ärztliches Fehlverhalten und informieren die Polizei. Die Polizei erscheint auf der Station und beschlagnahmt die Leiche des Patienten, die anschließend der Gerichtsmedizin zur Durchführung einer Obduktion zugeführt wird, sowie die Behandlungsdokumentation.

Sobald ein Arzt Kenntnis davon hat, dass ein Patient in seiner Obhut verstorben ist und die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet wurden, sollte er – in Absprache mit dem Krankenhausträger – umgehend Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden uns dann gegenüber der Staatsanwaltschaft bestellen und dieser gegenüber eine Stellungnahme abgeben, nachdem wir Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben. Auf diese Weise kann z. B. das Ergebnis der Obduktion verwertet werden. Sehr wichtig ist das frühzeitige Tätigwerden in diesen Fällen, um bereits auf die Auswahl des ersten Gutachters der Staatsanwaltschaft Einfluss nehmen zu können. Soweit ein Gutachten vorliegt, wird dieses umfassend analysiert und in Absprache mit dem Mandanten hierzu Stellung genommen. In vielen Fällen lässt sich bereits in diesem Stadium das Ermittlungsverfahren beenden. Keinesfalls sollte sich der Arzt im Krankenhaus darauf verlassen, dass der Krankenhausträger schon alles erledigen werde.

Die Abrechnung eines Arztes wird von der Kassenärztlichen Vereinigung oder den Prüfgremien korrigiert. Es wird behauptet, dass der Arzt Leistungen bewusst zu Unrecht abgerechnet habe. Da der Schadensbetrag eine gewisse Grenze überschreitet, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Soweit wir schon im Prüfverfahren tätig waren, können wir die Erkenntnisse aus diesem Verfahren nun auch im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft verwenden. Anderenfalls werden wir im Einzelnen prüfen, welche Falschabrechnung dem Mandanten vorgeworfen wird und ob diese Vorwürfe zutreffend sind.

Ein Arzt soll von einem Hilfsmittellieferanten Leistungen erhalten und im Gegenzug Produkte des Hilfsmittelerbringers verschrieben haben. Derartige Verhaltensweisen sind nach der neuesten Rechtsprechung als Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu werten.

Auch hier werden wir zunächst Akteneinsicht beantragen und in Abstimmung mit dem Mandanten eine Stellungnahme fertigen. Dabei berücksichtigen wir aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung, aber auch neueste Argumente aus der juristischen Literatur. Ziel ist eine Beendigung des Verfahrens ohne öffentliches Aufsehen.