Arzthaftungsrecht Anwälte in Düsseldorf | Möller und Partner

Ihre Arzthaftungsrecht Anwälte in Düsseldorf – Rechtliche Vertretung für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser

Auf einen Blick

  • Rekonstruktion des Behandlungsverlaufs und Klärung medizinischer Fragen
  • Vertretung vor der Gutachterkommission, in selbständigen Beweisverfahren und vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • für möglichst wenig Belastung und einen sachlichen Umgang mit der Angelegenheit

Wir von Möller und Partner sind uns der vielfältigen Herausforderungen, mit denen Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser im medizinischen und rechtlichen Bereich konfrontiert sind, bewusst. Dabei spielen auch das Arzthaftungsrecht und das Medizinstrafrecht eine Rolle. Bei beiden Teilbereichen des Medizinrechts handelt es sich jeweils um äußerst komplexe Rechtsgebiete.

Das Arzthaftungsrecht regelt die Haftung von Ärzten für z.B. Behandlungsfehler oder eine mangelhafte oder fehlende Aufklärung und die daraus resultierenden Schäden beim Patienten. Behandlungsfehler können vielfältig sein: Ein falscher oder nicht indizierter Eingriff fällt ebenso darunter, wie in Einzelfällen eine falsche Diagnose.

Zahnärzte, Ärzte und Krankenhäuser sehen sich heutzutage immer häufiger mit Haftungsfragen konfrontiert, weshalb ihr Sicherheitsbedürfnis entsprechend steigt. Dieser Entwicklung möchten wir gerecht werden, indem wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und eine kompetente rechtliche Unterstützung als Ihre Fachanwälte für Medizinrecht  bieten. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen umfassend zu schützen und Sie bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit ihrer Berufshaftpflichtversicherung erfolgreich zu vertreten.

Sie können sich dabei stets auf unser umfangreiches Fachwissen und unseren großen Erfahrungsschatz im Medizin- und Arzthaftungsrecht verlassen. Unsere Kanzlei in zentraler Lage in Düsseldorf ist dabei besonders einfach für Sie zu erreichen.

Ihre Experten

Unsere Experten rund um das Thema Arzthaftungsrecht stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Anwälte für Arzthaftungsrecht – Damit beschäftigen wir uns

Behauptet oder vermutet ein Patient, fehlerhaft ärztlich behandelt worden zu sein, führt dies in der Regel zu einer zunächst außergerichtlichen und möglicherweise anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Patient und Arzt, Zahnarzt bzw. Krankenhausträger. In jedem Stadium sind wir in Abstimmung mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung Ihr erfahrener Ansprechpartner für das Arzthaftungsrecht in Düsseldorf. Wir von Möller und Partner vertreten Sie kompetent in sämtlichen Phasen des Verfahrens, einschließlich der gerichtlichen Verhandlung.

Zu den Fällen, die potenziell zu einer Haftung des Arztes führen können, gehören unter anderem:

Fehldiagnosen und Diagnosefehler: Wird eine Erkrankung durch den Arzt nicht rechtzeitig erkannt oder stellt er eine Fehldiagnose, kann der Patient dadurch schwerwiegende gesundheitliche Folgen erleiden. Dies kann Haftungsansprüche nach sich ziehen.

Behandlungsfehler: Kommt es zu Fehlern bei der Durchführung von medizinischen Behandlungen oder Operationen, kann dies ebenfalls zu Haftungsansprüchen führen. Das Gleiche gilt bei einer unzureichenden Aufklärung über Nebenwirkungen und Risiken oder einer Missachtung der geltenden medizinischen Standards bei einer Behandlung.

Dokumentationsfehler: Erweist sich die Dokumentation der medizinischen Behandlung in der Patientenakte als unzureichend oder unvollständig, kann dies zu einer Haftung des Arztes führen, auch wenn der Eingriff selber fehlerfrei war.

Arzthaftungsrecht - Arzt und Patient

In jedem dieser oder ähnlicher Fälle ist es von großer Wichtigkeit, dass der betroffene Arzt, die Praxis oder das Krankenhaus bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt rechtlichen Rat einholt und den Behandlungsfehlervorwurf der zuständigen Berufshaftpflichtversicherung meldet.

Wir von Möller und Partner setzen uns für den Schutz Ihrer individuellen Interessen ein und gewährleisten Ihnen in jeder Phase die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.

Arzthaftungsrecht Möller und Partner

Welche Rolle spielt die Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht?

Grundsätzlich muss der Patient den Behandlungsfehler und den dadurch verursachten Schaden beweisen. Erweist sich ein Fehler des Arztes allerdings als grob, kommt es zu einer Beweislastumkehr.  Nun muss der Behandler beweisen, dass der Schaden auch bei ordnungsgemäßem Verhalten eingetreten wäre. Ein Beweis, den er in der Regel nicht führen kann. Da die Beweislastumkehr auch im Zusammenhang mit der unterlassenen Befunderhebung eine große Rolle spielt, ist es für Sie von großer Bedeutung, von Anfang an auf kompetenten Rechtsrat vertrauen zu können.

Für Sie als Adressat eines Behandlungsfehlervorwurfs spielen daneben noch weitere Aspekte eine Rolle:

Medizinrechtliche Aspekte: Mit unserem ausgeprägten Fachwissen im Medizinrecht als erfahrene Anwälte für Arzthaftungsrecht in Düsseldorf können wir Sie bei der Bewältigung der rechtlichen Herausforderungen professionell unterstützen.

Presse und Reputation: Ein Haftungsfall kann für Sie nicht nur rechtliche Konsequenzen haben. Auch Ihre Reputation kann unter Umständen stark beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist es überaus wichtig, jeden Fall diskret zu behandeln und potenzielle Auswirkungen auf die öffentliche Meinung zu berücksichtigen – darauf können Sie sich bei uns von Möller und Partner verlassen.

Arzthaftungsrecht über Anwälte

Ein Beispiel für den Ablauf einer arzthaftungsrechtlichen Auseinandersetzung:

Ein Zahnarzt hat seinen Patienten mit Zahnersatz versorgt, der Patient wirft ihm Behandlungsfehler vor. Der Patient strengt ein selbständiges Beweisverfahren an, um kurzfristig den Zustand der zahnärztlichen Versorgung gutachterlich zu sichern, um bei einem anderen Zahnarzt eine Neuversorgung zu erhalten. Das Gericht beauftragt einen Gutachter, der den aktuellen Zustand der Zähne dokumentiert.

In einem solchen Fall werden wir als Ihre Fachanwälte für Medizinrecht das Gerichtsverfahren in Absprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung führen. Zahnärzte müssen grundsätzlich bei jedem Haftungsfall bedenken, dass ihre Berufshaftpflichtversicherung nur für Schmerzensgeldforderungen, nicht aber die Rückforderung von zahnärztlichem Honorar oder die Erstattung der Kosten von Nachbehandlungen eintrittspflichtig ist. Entsprechend werden auch die Verfahrenskosten von der Haftpflichtversicherung nur anteilig getragen.

Manchmal kommt es im Rahmen oder im Anschluss an ein selbständiges Beweisverfahren zu einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien, falls der Vorwurf des Patienten begründet ist. Stellt der Gutachter keinen Fehler fest oder wird eine außergerichtliche  Regulierung des Vorwurfs verweigert, kann der Patient Sie vor dem zuständigen Zivilgericht verklagen.

Arzthaftungsrecht über Anwälte

Wie läuft ein solches Gerichtsverfahren typischerweise ab und wie unterstützen Sie unsere Anwälte für das Arzthaftungsrecht?

Voruntersuchung und Fallprüfung: Wir führen eine umfassende Untersuchung Ihres Falls durch, um Fakten zu sammeln, Ihre medizinischen Aufzeichnungen zu überprüfen und so das potenzielle Haftungsrisiko zu bewerten.

Aufbau der Verteidigungsstrategie: Basierend auf den erhobenen Fakten entwickeln wir eine fundierte Verteidigungsstrategie und identifizieren dabei potenzielle Argumente und Beweise, um den Behandlungsfehlervorwurf zu widerlegen.

Verhandlungen und außergerichtliche Einigung: Wir verhandeln mit der gegnerischen Partei und versuchen idealerweise eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um den Fall ohne Gerichtsverfahren beizulegen, sofern der Behandlungsfehlervorwurf begründet ist. Ein außergerichtlicher Vergleich trägt dazu bei, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden und Ihre Reputation zu schützen.

Gerichtsverfahren: Falls keine Einigung erzielt werden kann, vertreten wir Sie anwaltlich vor Gericht und setzen uns dort für Ihre Interessen ein.

Arzthaftungsrecht - Empfang der Kanzlei

Wenden Sie sich an Möller und Partner als ihre Arzthaftungsrecht Anwälte – Das sind Ihre Vorteile

Entscheiden Sie sich bei Fällen, die das Arzthaftungsrecht in Düsseldorf oder bundesweit betreffen, für Anwälte mit der nötigen Erfahrung und Know-How. Unsere renommierte Kanzlei Möller und Partner bietet Ihnen überzeugende Vorteile.

Rekonstruktion des Behandlungsverlaufs: Wir von Möller und Partner legen besonderen Wert darauf, den gesamten Behandlungsverlauf unserer Mandanten sorgfältig zu rekonstruieren. Im Rahmen einer gründlichen Analyse der medizinischen Akten und der Zusammenarbeit mit medizinischen Experten können wir alle relevanten Fakten und Details Ihres Falls genau ermitteln.

Klärung medizinischer Detailfragen: Bei komplexen medizinischen Zusammenhängen und Detailfragen stehen wir unseren Mandanten mit unserer umfassenden arzthaftungsrechtlichen Expertise zu jeder Zeit zur Seite.

Außergerichtliche Lösungen: Falls angezeigt, streben wir in Abstimmung mit Ihnen und Ihrer Berufshaftpflichtversicherung eine außergerichtliche Lösung an, um Ihnen langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu ersparen.

Vertretung vor Gutachterkommissionen: Wir übernehmen die Vertretung unserer Mandanten vor Gutachterkommissionen und weiteren medizinischen Gremien. Verlassen Sie sich dabei darauf, dass wir uns dafür einsetzen, dass die medizinische Expertise angemessen berücksichtigt wird und Ihre Interessen stets gewahrt bleiben.

Erfolgreiche Prozessführung: Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein, stehen wir Ihnen mit unserer hohen Kompetenz in der Prozessführung vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zur Seite. Wir setzen uns entschieden für die Interessen unserer Mandanten ein, um ihre berufliche Reputation zu schützen.

Sie benötigen mehr Informationen von Arzthaftungsrecht Anwälten? Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur Beratung

Unabhängig davon, ob es um vermeintliche Fehldiagnosen, fehlerhafte Dokumentationen oder Behandlungsfehler geht – wenden Sie sich noch heute an uns von Möller und Partner. Bei uns erhalten Sie eine kompetente, rechtliche Unterstützung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Unsere moderne Kanzlei in zentraler Lage in Düsseldorf verfügt über eine große Expertise, wenn es darum geht, medizinische Detailfragen zu klären, außergerichtliche Lösungen zu finden und Sie vor Gutachterkommissionen oder vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten erfolgreich zu vertreten.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre komplexen rechtlichen Herausforderungen im Rahmen Ihrer Berufsausübung erfolgreich zu bewältigen und Ihre berufliche Reputation langfristig zu schützen.

FAQ – Ärzte fragen, Anwälte antworten

Wie lange ein Arzt haftet, variiert nach den individuellen Umständen des Falls. Im Allgemeinen beträgt die Verjährungsfrist für Haftungsansprüche gegen Ärzte in Deutschland drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Patient Kenntnis von seinem Schaden und der Person des Schädigers erlangt hat.

In einigen Fällen kann sich diese Frist jedoch auf bis zu 30 Jahre verlängern.

Ärzte haften generell für Schäden, die durch ärztliche Fehler oder Fehler von Personen, die den Arzt bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Behandlungsvertrag unterstützen, verursacht werden. Die Haftung kann sowohl zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Ursprungs sein.

Im Bericht des Arzthaftungsrechts kommt eine Strafbarkeit von Ärzten insbesondere in Form der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung in Betracht. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von unseren Fachanwälten für Medizinrecht.

Ein Arzt handelt grob fahrlässig, wenn er in schwerwiegender Weise gegen die anerkannten medizinischen Standards und Sorgfaltspflichten verstößt.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn grobe Fehler bei der Diagnosestellung begangen, notwendige Untersuchungen oder Behandlungen unterlassen oder unverantwortliche Risiken eingegangen werden, die zu schwerwiegenden Schäden beim Patienten führen.

Ja, Ärzte sind in der Regel gegen zahlreiche Berufsrisiken, zu denen auch Behandlungsfehler oder Haftungsansprüche gehören, versichert.

Die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung deckt die Kosten für Schadensersatzansprüche von Patienten sowie die rechtlichen Kosten im Zusammenhang mit Haftungsverfahren ab. Die Versicherungspflicht für Ärzte ist gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Einschränkungen bei Zahnärzten verweisen wir auf unsere obigen Ausführungen.

Die zivilrechtliche Haftung eines Arztes wird vorrangig im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, geregelt. Maßgeblich sind die §§ 630a ff. und die §§ 823 ff. BGB.