Dr. Andreas Meschke wurde 1971 in Leverkusen geboren. Er studierte an der Universität zu Köln und arbeite dort drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kirchenrecht und Rheinische Kirchenrechtsgeschichte (Lehrstuhl für Öffentliches Recht). Seine Promotion erfolgte 2003 mit einem kommunalwirtschaftlichen Thema. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt tätig – zunächst in Köln und in Essen -, und zusätzlich ist er seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht. Im Jahr 2016 übernahm Herr Dr. Meschke die Leitung der Arbeitsgruppe Vertragsgestaltung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.
Herr Dr. Meschke ist grundsätzlich im gesamten Medizinrecht tätig. Schwerpunkte sind
- das ärztliche Gesellschafts- und Vertragsrecht,
- der Kauf/Verkauf von Arztpraxen,
- die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren und
- die Gestaltung von Kooperationen zwischen Ärzten und Krankenhäusern (z.B. Outsourcing-Projekte) sowie
- die Dauerberatung ärztlicher Berufsverbände – auch vereinsrechtlich – und ihrer Mitglieder.
Besondere Erfahrungen hat er
- bei der Gründung von (zahn-)ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften,
- bei der Betreuung von Ärzten in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen – hier ist er auch als parteibenannter Schiedsrichter regelmäßig tätig -,
- bei dem Verkauf von (Groß-)Praxen an investorengetragenen Gruppen,
- im Recht der Labormedizin sowie
- bei der Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren wegen Falschabrechnung.
Herr Dr. Meschke referiert regelmäßig als Dozent
- des Deutschen Anwaltsinstituts in der Fortbildung der Fachanwälte für Medizinrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht zum Thema ärztlicher Kooperationsformen
- des Deutschen Steuerberaterverbands in der Fortbildung zum Fachberater für das Gesundheitswesen
- der apobank in Seminaren für niedergelassene Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/Zahnärztinnen.