Zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land plant die Landesregierung, einen bestimmten Anteil an Studienplätzen für Bewerber zu reservieren, die sich verpflichten, nach Studienende bis zu 10 Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten Regionen tätig zu werden (Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen
(Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen – LAG NRW) (NRW LT-Drs. 17/3037; Beratungsvorgang).
Nach der 1. Lesung am 11.07.2018 wurde das Gesetz in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales verwiesen.