Die Bundesregierung will Krankenhäuser und Ärzte bei der Bewältigung der aktuellen SARS-Cov-2-Welle unterstützen.
Hierzu sollen noch in dieser Woche (13. KW) zwei Gesetze verabschiedet werden, nämlich das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (Gesetzgebungsvorgang) und das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Gesetzgebungsvorgang).
Der Bundestag hat am 25.03.2020 den Gesetzen zugestimmt, der Bundesrat am 27.03.2020. Noch am selben Tag wurden die Gesetze veröffentlicht und sind nun in Kraft.
Eine Kurzzusammenfassung finden Sie hier.