Zusammenlegung der Fachgruppen Chirurgie und Orthopädie in der Bedarfsplanung | Möller und Partner

Mit Wirkung zum 16.01.2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Bedarfsplanungs-Richtlinie geändert und die Fachgruppen Chirurgie und Orthopädie zusammengelegt (BAnz. AT15.01.2019 B5; Beschluss).

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 2 BPL-RL lautet nunmehr:

Zur Arztgruppe der Chirurgen und Orthopäden gehören die Fachärzte für Chirurgie, die Fachärzte für All­gemeine Chirurgie, die Fachärzte für Kinderchirurgie, die Fachärzte für Plastische Chirurgie, die Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, die Fachärzte für Gefäßchirurgie, die Fachärzte für Visceralchirurgie, die Fachärzte für Orthopädie sowie die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Nicht zu dieser Arztgruppe gehören die Fachärzte für Herzchirurgie und die Fachärzte für Thoraxchirurgie.