Die Beschlüsse, mit denen der GBA die Anforderungen des TSVG in der Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte umgesetzt hat, sind nunmehr in Kraft getreten.
Sie beinhalten u.a.
- Genauere Abbildung des Bedarfs über regionale Verhältniszahlen
- Gezieltere Steuerung der Niederlassungen durch Unterquoten bei Fachinternisten
- Mehr Abweichungsmöglichkeiten auf Landesebene für sachgerechte Lösungen vor Ort
Diese Grundsätze sind jetzt von den Landesausschüssen umzusetzen. Vermutlich wird es Anfang des Jahres weitere Niederlassungsmöglichkeiten geben.