Änderungen in der Bedarfsplanung für Ärzte | Möller und Partner

Die Beschlüsse, mit denen der GBA die Anforderungen des TSVG in der Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte umgesetzt hat, sind nunmehr in Kraft getreten.

Sie beinhalten u.a.

  • Genauere Abbildung des Bedarfs über regionale Verhältniszahlen
  • Gezieltere Steuerung der Niederlassungen durch Unterquoten bei Fachinternisten
  • Mehr Abweichungsmöglichkeiten auf Landesebene für sachgerechte Lösungen vor Ort

Diese Grundsätze sind jetzt von den Landesausschüssen umzusetzen. Vermutlich wird es Anfang des Jahres weitere Niederlassungsmöglichkeiten geben.