Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 358/19; Beratungsablauf).
Gegenüber dem Referentenentwurf gab es nur kleinere Änderungen.